Abfindung vs. Steuern

Durch eine professionelle Beratungsstrategie
zu einer höheren Nettoabfindung

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Die Abfindung und die Steuer


Abfindung steuerfrei? Das war einmal! Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sind Abfindungen ganz gewöhnlicher, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber die Abfindung erst nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an Sie auszahlen darf. Es fällt zwar keine Sozialversicherung an, nach Abzug der Steuer bleibt aber oftmals nur noch die Hälfte der Abfindung übrig.

Soweit, so unspektakulär… Jetzt wird es aber interessant:

Abfindungen können als außerordentliche Einkünfte im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung ermäßigt besteuert werden. Hinter dieser ermäßigten Besteuerung verbirgt sich die sogenannte Fünftelregelung.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?


In Deutschland haben wir einen progressiven Steuerverlauf, das bedeutet je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der anzuwendende Steuersatz (bis zu 51,53 %).

Eine in einem Kalenderjahr gezahlte Abfindung wird aus diesem Grund meist mit dem höchsten Steuersatz besteuert. Das möchte der Gesetzgeber mit der Fünftelregelung „entschärfen“, indem er die einmalige Abfindung „steuertechnisch“ auf 5 Jahre verteilt.

Hier die staubtrockene Theorie: Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bezieht die Finanzverwaltung die Abfindung zunächst als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit ein. Für die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird die Abfindung aus dem zu versteuerndem Einkommen dann wieder herausgerechnet und durch 5 geteilt. Im weiteren Schritt wird dann ein Fünftel dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet, die Steuer für dieses Fünftel berechnet und der ermittelte Steuerbetrag dann verfünffacht.

Die Fünftelregelung führt dann zu hohen, meist fünftstelligen Steuererstattungen, sofern man die anderweitigen laufenden Einkünfte (alle Einkunftsarten neben der Abfindung) sowie Progressionseinkünfte (hier zählt unter anderem das Arbeitslosengeld dazu) entscheidend nach unten drückt oder in die Folgejahre verschiebt.

Und an dieser Stelle kommen wir nun ins Spiel


Jeder Abfindungsfall ist speziell und hat seine ganz eigenen Grundparameter. Es ist daher unbedingt notwendig, den individuellen Sachverhalt durch einen steuerberatenden Spezialist vollumfänglich abprüfen zu lassen, um dadurch die optimalste Vorgehensweise zu bestimmen.

Folgende Fragen sind dabei zu klären (stichpunktartig aufgezählt):

Greifen die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung?

Liegt u. a. eine Zusammenballung der Einkünfte vor?

Wann sollte die Abfindung ausbezahlt werden?

Schiebung Zeitraum Arbeitslosengeldbezug?

Freiwillige Zahlungen von Altersvorsorgeaufwendungen?

Freiwillige Vorauszahlungen von sonstige Vorsorgeaufwendungen?

Einzahlung der Abfindung in eine Direktversicherung?

Sonstige Sonderausgaben?

Außergewöhnliche Belastungen?

Betriebsausgaben bei Gewinneinkunftsarten?

Werbungskosten bei Überschusseinkunftsarten?

Einzelveranlagung von Ehegatten?

Erlassantrag Kirchensteuer?

Und vieles mehr…

Wer wir sind!


Abfindung Steuerberater Thomas Bauerfeind

Thomas Bauerfeind
Steuerberater, Diplom-Betriebswirt (FH)

Geboren am 14. Februar 1974 in Schweinfurt
Aufgewachsen in Ebrach/Eberau, Steigerwald

Werdegang

10/1992 bis 03/1997
Studium der Betriebswirtschaftlehre an der Fachhochschule Würzburg

07/1997 bis 04/1998
Wehrdienst 5. Fallschirmjägerbataillon 263, Zweibrücken

05/1998 bis 04/2005
Mitarbeit bei Steuerberatungskanzleien in Grünwald und München

05/2005 bis aktuell
Selbständiger Steuerberater

Abfindung Steuerberater Dan Meisel

Dan Meisel
Steuerberater, Bachelor of Arts

Geboren am 20. September 1984 in Schweinfurt
Aufgewachsen in Ebrach/Eberau, Steigerwald

Werdegang

10/2011 bis 03/2014
Duales Studium der Betriebswirtschaftslehre an der IUBH Internationale Hochschule München, Schwerpunkt Steuern- und Prüfungswesen

04/2014 bis 03/2019
Mitarbeit in Steuerkanzleien in München Schwabing sowie München Harlaching

04/2019 bis aktuell
Selbständiger Steuerberater

Warum ausgerechnet wir?


Kurzversion: Das Bessere ist des Guten Feind!

Wir sind Steuerberater mit Spezialkenntnissen. Wir haben uns auf Fach- und Führungskräfte, insbesondere auf Doppelte Haushaltsführungen sowie auf die Abfindungsberatung spezialisiert! Exakt solche Fälle haben wir bereits tausendfach betreut.

Das Alleinstellungsmerkmal bezüglich Abfindungen haben wir spätestens nach unserem exklusiven Beratervertrag mit der börsennotierten Linde Aktiengesellschaft aus Pullach bei München inne. Exemplarisch hier haben wir über hunderte Beratungen durchgeführt und Spezialwissen aufbauen können. Nutzen Sie dieses Know-how und kontaktieren Sie uns.

Wir beraten übrigens deutschlandweit!

Unser aktuelles Radiointerview „Verbrauchertipp“ mit dem Deutschlandfunk (Oktober 2020):

Kontaktaufnahme


Unsere Herangehensweise: Transparent und mehrwertorientiert!

In einem ersten (ganz unverbindlichen) persönlichen Telefonat klären wir anhand von wenigen Fragen, ob wir Ihnen einen Mehrwert verschaffen können und ob wir menschlich zueinander passen.

Falls ja, können wir Ihnen bei Bedarf im Rahmen einer Erstberatung (= einmalige Kosten von 190 € zzgl. Umsatzsteuer) effizient berechnen, welche steuerlichen Eckwerte bei Ihrer Abfindung auftreten und welches Steueroptimierungspotential in Ihrem konkreten Fall möglich wäre.

Bei Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit bezüglich der vollumfänglichen Umsetzung der Steueroptimierung könnten wir Ihnen dann noch ein individuelles Beratungsangebot unterbreiten. Dann dürften Sie entscheiden, ob wir auf dieser Grundlage zueinander finden!

Wir beraten kompetent, zielführend und deutschlandweit!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
Steuerkanzlei Bauerfeind
Säbener Straße 92a
81547 München
Telefon: 089/64282222
E-Mail: kontakt@abfindung-steuerberater.de

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